Brutto-Netto-Rechner — Gehalt Steuerklasse I
Monatliches Bruttogehalt in Netto umrechnen: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Lohnsteuer nach der amtlichen Grundtabelle. Als PDF-Nachweis exportieren.
Angaben zum Gehalt
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet. Gilt nur für Steuerklasse I (ledig/dauerhaft getrennt lebend).
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Für Minijobs (bis 603 €/Monat) gilt eine eigene Regelung ohne reguläre Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers. Nutzen Sie dafür den Minijob-Rechner (minijob.kukanilea.de).
Hinweis: Im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) gilt eine reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage (Midijob-Regelung) — das gezeigte Ergebnis nutzt reguläre Vollbeiträge und stellt die AN-Belastung tendenziell zu hoch dar.
Sozialversicherung — Arbeitnehmer-Anteil
Lohnsteuer
Ergebnis
Arbeitgeber-Gesamtkosten
Rechtsgrundlage: § 32a EStG (Einkommensteuertarif), § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag), § 10c EStG (Sonderausgaben-Pauschbetrag), Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (GKV-Spitzenverband). Nur Steuerklasse I, kein Soli, keine Kirchensteuer.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Nur Steuerklasse I (ledig/dauerhaft getrennt lebend, Grundtabelle). Steuerklassen II–VI und das Splitting-Verfahren (III/V) werden nicht berechnet.
- Kein Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer — beide hängen von individuellen Faktoren ab und werden hier bewusst nicht berechnet.
- Die Vorsorgepauschale wird vereinfacht über die tatsächlichen AN-Anteile zu RV+KV+PV angenähert — nicht über die amtliche Formel nach § 39b Abs. 2 Satz 5 EStG mit ihren eigenen Mindest-/Höchstbeträgen. Das amtliche Ergebnis kann abweichen.
- Nur gesetzliche Krankenversicherung (nicht privat versichert).
- Für den Übergangsbereich (603,01–2.000 €/Monat) gilt eigentlich eine reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage nach § 20 Abs. 2a SGB IV (Midijob-Regelung) — diese Sonderberechnung wird nicht abgebildet.
- Für Minijobs (bis 603 €/Monat) gilt eine eigene Regelung ohne reguläre Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers — dafür bitte den Minijob-Rechner nutzen.
Dieser Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.