Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Brutto-Netto-Rechner — Gehalt Steuerklasse I

Monatliches Bruttogehalt in Netto umrechnen: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Lohnsteuer nach der amtlichen Grundtabelle. Als PDF-Nachweis exportieren.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Gehalt

Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet. Gilt nur für Steuerklasse I (ledig/dauerhaft getrennt lebend).

Vorlage:
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 % (individuell je Krankenkasse anpassbar).
Für das 2. bis 5. Kind je 0,25 Prozentpunkte Abschlag auf den PV-Anteil (§ 55 Abs. 3 SGB XI), das 1. Kind zählt nicht mit.
Löst den PV-Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten aus (§ 55 Abs. 3 SGB XI), sofern keine Kinder eingetragen sind.
In Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen höheren PV-Anteil (2,3 % statt 1,8 %), der Arbeitgeber einen niedrigeren (1,3 % statt 1,8 %).
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Was dieser Rechner nicht abbildet

6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Nur Steuerklasse I (ledig/dauerhaft getrennt lebend, Grundtabelle). Steuerklassen II–VI und das Splitting-Verfahren (III/V) werden nicht berechnet.
  2. Kein Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer — beide hängen von individuellen Faktoren ab und werden hier bewusst nicht berechnet.
  3. Die Vorsorgepauschale wird vereinfacht über die tatsächlichen AN-Anteile zu RV+KV+PV angenähert — nicht über die amtliche Formel nach § 39b Abs. 2 Satz 5 EStG mit ihren eigenen Mindest-/Höchstbeträgen. Das amtliche Ergebnis kann abweichen.
  4. Nur gesetzliche Krankenversicherung (nicht privat versichert).
  5. Für den Übergangsbereich (603,01–2.000 €/Monat) gilt eigentlich eine reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage nach § 20 Abs. 2a SGB IV (Midijob-Regelung) — diese Sonderberechnung wird nicht abgebildet.
  6. Für Minijobs (bis 603 €/Monat) gilt eine eigene Regelung ohne reguläre Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers — dafür bitte den Minijob-Rechner nutzen.

Dieser Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.